
Was zahlt die Krankenkasse bei einer Zahnspange?
09. April 2025Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange?
Bei vielen Kindern und Jugendlichen stellt sich die Frage: Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange – und wenn ja, in welchem Umfang? Die gute Nachricht zuerst: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Kasse. Entscheidend ist jedoch die medizinische Notwendigkeit. Diese wird anhand des sogenannten KIG-Systems (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) bewertet. Dieses System stuft die Schwere der Fehlstellung in fünf Stufen ein. Eine Kostenübernahme erfolgt in der Regel ab KIG-Stufe 3, wenn also eine erhebliche Beeinträchtigung der Kaufunktion vorliegt. Leichte, vorwiegend ästhetische Korrekturen in Stufe 1 oder 2 werden dagegen nicht übernommen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei genehmigter Behandlung 80 % der Kosten, bei mehreren Kindern sogar 90 %. Den restlichen Anteil zahlen die Eltern zunächst selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil ebenfalls zurückerstattet. In der Praxis Dr. Barloi in Schloß Holte-Stukenbrock bekommst du im Beratungsgespräch eine klare Einschätzung, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Was genau übernimmt die Krankenkasse – und was nicht?
Die Krankenkasse zahlt die grundlegende Versorgung: Dazu zählen die Anfangsdiagnostik mit Röntgenbildern und Modellen, die Planung der Behandlung, eine klassische festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets sowie regelmäßige Kontrollen während der Behandlungszeit. Diese Basisversorgung genügt, um funktionelle Probleme zu behandeln.
Nicht enthalten sind allerdings ästhetisch ansprechendere Varianten wie zahnfarbene oder durchsichtige Brackets, innenliegende Spangen (Lingualtechnik) oder moderne Aligner-Systeme. Auch zusätzliche Services, wie besondere Drahtbögen oder verbesserte Tragekomfort-Materialien, müssen privat übernommen werden. Hierzu berät dich das Team der Praxis Dr. Barloi individuell und transparent.
Und wie sieht es bei Erwachsenen aus?
Für Erwachsene zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn eine schwere Kieferfehlstellung vorliegt, die zusätzlich eine kieferchirurgische Korrektur erfordert. In allen anderen Fällen handelt es sich um eine reine Privatleistung. Gerade deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen. Eine gute erste Anlaufstelle ist die Praxis Dr. Barloi in Schloß Holte-Stukenbrock, wo du eine ehrliche Einschätzung zur Notwendigkeit und den Optionen erhältst.
Zusatzversicherungen – sinnvoll oder nicht?
Weil nicht alle Behandlungsformen über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt – je nach Tarif – auch Behandlungen bei KIG-Stufe 1–2, moderne Zahnspangenarten und ästhetische Varianten. Wichtig ist, dass die Versicherung rechtzeitig, also vor Behandlungsbeginn, abgeschlossen wird. In der Service-Rubrik der Praxis findest du Hinweise zur Kostenschätzung und kannst gezielte Fragen zur Erstattung stellen.
Fazit – Klarheit durch gute Beratung
Die Frage, was die Krankenkasse bei einer Zahnspange übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten – aber gut planen. Entscheidend ist die individuelle Diagnose und die Einstufung nach dem KIG-System. Mit einem professionellen Beratungsgespräch und einer detaillierten Behandlungsplanung in der Praxis Dr. Barloi in Schloß Holte-Stukenbrock kannst du sicherstellen, dass du gut vorbereitet bist – medizinisch wie finanziell.