
Welche Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Kieferorthopädie?
29. Juni 2025Warum sich eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie lohnen kann
Kieferorthopädische Behandlungen, ob bei Kindern oder Erwachsenen, gehen häufig mit hohen Kosten einher. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur dann Leistungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – und auch nur bis zum 18. Lebensjahr. Besonders moderne oder ästhetische Behandlungsmethoden wie Keramikbrackets oder transparente Aligner sind grundsätzlich privat zu finanzieren.
Hier kann eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen (Kieferorthopädie) sinnvoll sein. Sie reduziert Eigenanteile, schafft finanzielle Sicherheit und ermöglicht mehr Wahlfreiheit bei der Art der Zahnkorrektur.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für kieferorthopädische Behandlungen?
Nur bei erheblichem Behandlungsbedarf
Kostenübernahme erfolgt ausschließlich bei einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3–5. Leichte Fehlstellungen der KIG-Stufen 1 und 2 werden nicht bezuschusst, auch wenn sie ästhetisch störend wirken.
Nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
Für Erwachsene besteht Anspruch nur bei sehr schweren Fehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgische Behandlung notwendig machen.
Nur Grundversorgung enthalten
Moderne Alternativen wie ästhetisch unauffällige Brackets, transparente Schienen, individualisierte Bögen oder spezielle Retainer müssen privat gezahlt werden – auch bei einer genehmigten Behandlung.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung besonders sinnvoll?
- Wenn Kinder frühzeitig abgesichert werden sollen – idealerweise vor dem ersten kieferorthopädischen Befund.
- Wenn in der Familie kieferorthopädische Vorbelastung besteht.
- Wenn ästhetisch hochwertige Spangenlösungen (z. B. Aligner oder Lingualtechnik) gewünscht sind.
- Wenn bei Erwachsenen eine Behandlung aus funktionellen oder kosmetischen Gründen geplant ist.
Worauf du bei der Tarifwahl achten solltest
KFO-Leistungsumfang prüfen
Ein guter Tarif sollte Leistungen für:
- festsitzende Zahnspangen
- herausnehmbare Geräte
- Aligner und ästhetische Zusatzleistungen
- Retentionsmaßnahmen (z. B. Retainer)
- Diagnostik und begleitende Behandlungen
beinhalten. Wichtig: Die Kostenübernahme sollte auch bei KIG 1–2 erfolgen, da diese von der gesetzlichen Kasse nicht gedeckt sind.
Wartezeiten und Staffelungen
In vielen Tarifen gilt eine Wartezeit (meist 8–12 Monate) vor Leistungsbeginn. Zudem werden häufig Staffelungen vereinbart: im 1. Jahr z. B. maximal 1.000 €, im 2. Jahr 2.000 €, usw. Hier lohnt sich der genaue Blick.
Alter und Behandlungsbeginn beachten
Ist eine Behandlung bereits begonnen oder angeraten worden, greift der Versicherungsschutz in der Regel nicht mehr. Deshalb ist ein möglichst früher Abschluss – vor jeder Diagnose – empfehlenswert.
Zahnzusatzversicherung – was sie leisten kann (ohne Anbieterempfehlung)
Bei Kindern und Jugendlichen
- Übernahme privater Zusatzkosten bei Kassenbehandlung
- Zuschuss für ästhetische Brackets oder Bögen
- Übernahme von Kosten bei KIG 1–2
- Absicherung der Retentionsphase (z. B. fester Retainer)
Bei Erwachsenen
- Übernahme von Teilen der gesamten Behandlungskosten
- Zuschuss für diagnostische Leistungen und Planung
- Eigenanteilsreduzierung bei ästhetisch motivierter Behandlung
- Teilweise Kostenübernahme für transparente Aligner
Einschränkungen beachten
- Keine rückwirkende Kostenübernahme
- Laufende oder empfohlene Behandlungen meist ausgeschlossen
- Beiträge variieren stark je nach Tarif, Alter und Leistung
Tipps zur Auswahl ohne konkrete Anbieternennung
- Achte auf klare Erstattungssätze (z. B. 80–90 % bis zu einem Höchstbetrag)
- Prüfe, ob Kieferorthopädie bei Kindern UND Erwachsenen enthalten ist
- Lies das Kleingedruckte zu Ausschlüssen, Altersgrenzen und Staffelungen
- Vergleiche Tarife anhand Leistungsbeschreibung, Transparenz und Flexibilität
- Vermeide Verträge mit zu langen Wartezeiten, wenn bereits Behandlungsbedarf besteht
Ein Blick auf unabhängige Verbraucherportale oder ein Beratungsgespräch kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen – ohne auf einen spezifischen Versicherer festgelegt zu sein.
Fazit – Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie: Eine Entscheidung mit Weitblick
Wer eine kieferorthopädische Behandlung plant – ob für sich oder sein Kind – sollte frühzeitig über eine passende Absicherung nachdenken. Zwar ersetzt eine Zusatzversicherung keine gute Mundhygiene oder medizinische Notwendigkeit, doch sie bietet finanzielle Sicherheit und mehr Freiheit bei der Wahl der Behandlungsmethoden.
Wichtig ist ein fundierter Vergleich: nicht der Name des Versicherers zählt, sondern die Inhalte des Vertrags. Wenn du Fragen zur Kostenplanung hast oder Unterstützung bei der Behandlungsentscheidung suchst, helfen wir dir gerne weiter. Kontaktiere uns über unsere Kontaktseite – wir beraten dich individuell.